Zuweisung zur Diagnostik
Überweisung zur Diagnostik erfolgt durch die/den Ärztin/Arzt – der Überweisungsschein sollte eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose, optimalerweise auch einen ICD-10 Cod, enthalten (V.a. depressive Episode, V.a. Erschöpfungssyndrom, V.a. Panikattacken etc.).
Der Patient wird dem Zuweiser zur Festlegung der allfällig notwendigen weiteren Behandlung mit der Zusammenfassung der Testergebnisse (klinisch-psychologischer Befund) rücküberwiesen; bei Bedarf kann eine weiterführende Psychotherapie vereinbart werden.
Der Patient bekommt seitens der Krankenkasse 80% des Kassentarifes rückerstattet.
Zuweisung zur Psychotherapie
Der Klient benötigt prinzipiell keine Überweisung zur Psychotherapie.