Kosten | Kostenerstattung

ACHTUNG: die Website Praxis GESUNDE PSYCHE ist umgezogen. Sie finden mich unter https://www.praxisgesundepsyche.at, klicken Sie hier.

Kosten (Kostenzuschussbasis / Privatleistung)

 

50 Min.

 

€ 125,-

Einzelsetting Psychotherapie | Coaching | Elternberatung § 95

(ab 1.1.2024 | € 135,-)

50  Min.

€ 160,-

Paartherapie | Paar – Elternberatung § 95

(ab 1.1.2024 | € 170,-)

     
     

Für KlientInnen aus Deutschland bzw. aus dem Ausland verstehen sich die Kosten als Privatleistung (selbstverständlich kann die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden). KlientInnen aus Österreich können mit der Krankenkasse wie folgt abrechnen.

KostenerstattungVon Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Kostenerstattung bzw. einen Kostenzuschuss, der zwischen € 30,- und € 50,- pro Einzelsitzung (50 Min.) beträgt – genauen Tarif erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Zudem können Sie die Honorarnote bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Genaue Informationen können der Seite  Arge-Psychotherapie entnommen werden.

Sozialversicherungsträger Kostenzuschuss / Einzelsitzung (Stand 11/2020)
BVAEB Salzburg € 40,-
SVS Gewerbetreibende € 40,-
SVS Bauern € 50,-
ÖGK € 28,-
KFA € 45,-
andere Sozialversicherungsträger € 29,-

Die genauesten Informationen zu aktuellen Kostenerstattung erhalten Sie direkt bei ihrem Sozialversicherungsträger!

 

Psychotherapie als Sachleistung (ÖGK, BVA, SVS)

Für psychisch schwer Erkrankte (SE) bzw. wirtschaftlich Schwache (WS | WS Antrag) steht Psychotherapie als Sachleistung (geringer oder kein Selbstbehalt) zur Verfügung.

SE | Psychotherapie als Sachleistung für psychische schwer Erkrankte: monatlich werden Therapieplätze als Sachleistungskontingente vergeben. Grundlage dafür ist ein anonymisiertes, von Psychotherapeuten /Psychotherapeutin auszufüllendes Antragsformular. Wird die Psychotherapie als Sachleistung bewilligt, hat der Klient pro Stunde nur eine minimale bzw. gar keine Kostenbeteiligung (BVA € 8,35 /ÖGK € 0,-; aktuelle Tariffe bekommen Sie in Ihrem Erstgespräch).

WS | Psychotherapie als Sachleistung für wirtschaftlich Schwache: finanziell benachteiligte KlientInnen, die Versicherte der ÖGK Salzburg oder der BVAEB Salzburg sind, können Einzelpsychotherapie als Sachleistung (in der Regel ohne Kostenbeteiligung) in Anspruch nehmen. Dabei sind die eingeschränkten Einkommensverhältnisse sowie die Wohnsitzadresse im Bundesland Salzburg Voraussetzung. Der WS Antrag wird durch den/die KlientIn bei ihrem Sozialversicherungsträger eingereicht.

Genaue und aktuelle Informationen über das Salzburger Modell für Psychotherapie finden Sie auf www.arge-psychotherapie.at

 

Psychotherapie für Rehabilitationsgeldbezieher

Personen, die Rehabilitationsgeld beziehen, erhalten einen Versorgungsplan, dessen wesentliches Ziel die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ist. Ein Teil dieses Versorgungsplans kann auch eine Psychotherapie sein. Genaue und v.a. ganz aktuelle Informationen finden sie hier.

 

 

 

 

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